Mietmagazin | Mobiliar + Ausstattung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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§ 1 Allgemein

Die AGB sind Grundlage aller Verträge der Mietmagazin GmbH Mobiliar + Ausstattung (nachfolgend MM genannt), als Vermieter und Verkäufer für Sach- und Dienstleistungen. Grundlage des Leistungsumfangs ist die jeweils aktuelle Produktübersicht auf der Internetseite von MM - www.mietmagazin.de. Sämtliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mieters, sofern vorhanden, wird hiermit ausdrücklich widersprochen. 

§ 2 Mietzeit

Der Mietzeitraum wird vertraglich festgelegt.

Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe und endet mit der Rückgabe der Mietgegenstände. Dienstleistungen beginnen mit der Anlieferung und/oder dem Aufbau und enden mit dem Abbau und/oder dem Rücktransport.
Angebrochene Tage (auch bei verspäteter Rückgabe) werden als voller Tag berechnet. 
Die Abholung und Rückgabe von Mietgegenständen erfolgt innerhalb der vereinbarten Zeit.

§ 3 Preis / Zahlung / Kaution

Preise und Zahlungskonditionen werden für jeden Auftrag schriftlich vereinbart. Sollte dies nicht geschehen sein, so gelten für die Vermietung die jeweils aktuellen Preise gem. Mietpreisliste zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofort fällig, ohne Abzüge. Die Mietpreisliste kann jederzeit und ohne Ankündigung von MM geändert werden. Verkaufspreise sind nicht Bestandteil der Mietpreisliste und werden gesondert schriftlich vereinbart.
Bei Zahlungsverzug kann MM Zinsen in Höhe von 8 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank in Rechnung stellen.
MM kann eine Kaution in Höhe des Zeitwertes des Mietgegenstandes vom Mieter einfordern.
Bei Bestellungen unter 250,00 EURO netto (Artikel zur Miete) erhebt die MM Mindermengenzuschläge in Form von zusätzlichen Personalkosten. 

§ 4 Rücktritt

Bei Rücktritt vom Vertrag seitens des Mieters, kann die MM Stornierungsgebühren gemäß folgender Staffel erheben: 

  • Stornierung bis 6 Wochen vor Mietbeginn - kostenfrei
  • Stornierung bis 4 Wochen vor Mietbeginn - 25% des vereinbarten Auftragswertes für die Gesamtdauer
  • Stornierung bis 7 Tage vor Mietbeginn - 50% des vereinbarten Auftragswertes für die Gesamtdauer.

Erfolgt ein Rücktritt nach den vorab genannten Fristen, ist der Mieter verpflichtet der MM den vertraglich vereinbarten Auftragswert voll zu zahlen.
Bei Rücktritt werden die bis dahin entstandenen Kosten für Ware und/ oder Dienstleistungen, die von MM für den Vermieter bearbeitet und/ oder beschafft wurden, dem Mieter in voller Höhe in Rechnung gestellt.
Zusätzlich zu den oben genannten Fristen können folgende Prozentsätze - der aktuellen Nettogesamtsumme der Artikel zur Miete - kostenfrei reduziert werden:

  • 25% bis 4 Wochen vor Mietbeginn
  • 10% bis 7 Tage  vor Mietbeginn 

§ 5 Gewährleistung / Haftung

MM verpflichtet sich die Mietsache funktionsfähig dem Mieter zu überlassen.
Zur Instandhaltung des Mietgegenstandes während der Mietzeit ist MM berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.
Gewährleistungsansprüche des Mieters sind ausgeschlossen. Der Mieter haftet während der Mietdauer für eventuell auftretende Schäden oder Verluste an der Mietsache aller Art (z.B. durch Diebstahl, Bedienungsfehler, Feuer, Wasser, Sturm, Elektro, etc.). 
Der Mieter haftet für Beschädigungen oder Verluste bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes der Mietsache. 
Der Mieter haftet für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen bei der Anordnung, Platzierung und Verwendung des Mietgegenstandes, z.B. die Berücksichtigung von Fluchtwegen.
Beim Einsatz von Zelten, Schirmen, Pavillons und Marktständen ist die tatsächliche Wettersituation zu beachten. Zum Schutz vor Unwetterschäden wie z.B. starker Wind oder Hagel verpflichtet sich der Mieter zum rechtzeitigen Abbau des Mietgegenstandes. Für Schäden, welche durch nicht rechtzeitigen oder unterlassenen Abbau entstehen, haftet der Mieter.

§ 6  Mangel

Der Mieter ist verpflichtet, sich bei der Übernahme der Mietsache auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu überzeugen. Etwaige Mängel oder Unvollständigkeit der Mietsache sind unverzüglich MM anzuzeigen. 
Farbliche oder strukturelle Abweichungen am Mietgegenstand, gegenüber Fotos oder Abbildungen im Internet, sind als Mängelgrund nicht zulässig.

§ 7 Schadenersatz 

Schäden, welche MM infolge verspäteter Rückgabe gem. § 2 entstanden sind, hat der Mieter zu ersetzten. Reinigungskosten infolge starker Verschmutzungen des Mietgegenstandes trägt der Mieter. Bei einem Lampenausfall an Projektoren während der Mietzeit, hat der Mieter diese zu ersetzten (entfällt bei der Betreuung durch MM Personal).

§ 8 Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache pfleglich und ordentlich zu behandeln. Bei den Mietgegenständen handelt es sich in der Regel um gebrauchtes Mobiliar oder gebrauchte Ausstattung und Technik, mit üblichen Gebrauchsspuren.
Der Mieter hat für eine störungsfreie Stromversorgung bei technischen Geräten zu sorgen. 
Bei Selbstabholung der Mietgüter hat der Mieter auf eine transportgerechte, stoßfreie und schonende Behandlung zu achten. Des Weiteren ist der Mieter verpflichtet die Mietsache vollständig, geordnet und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben.
Der Mieter hat für einen freien, ebenerdigen Lieferzugang (Durchgangsbreite min. 120cm) bei An- und Abtransport zu sorgen. Der Mieter ist für die Gewährleistung der Bau- und Platzierungsfreiheit am Veranstaltungsort zuständig. Kommt es durch Behinderungen oder Einschränkungen zu Mehraufwendungen, können diese nachträglich dem Mieter weiterbelastet werden.
Der Mieter ist für die Anordnung der Platzierung der Mietgegenstände verantwortlich. 
Ist in diesem Fall die Zustimmung eines Dritten notwendig, hat der Mieter die entsprechende Genehmigung einzuholen. 
Leinwandfolien sind ausdrücklich vor jeglicher Verschmutzung zu schützen, nach Gebrauch sind diese fachgerecht zu falten.
Das Betreiben von Grills und offenem Feuer in Zelten aller Art, unter Marktständen und unter Großschirmen ist grundsätzlich nicht gestattet.
Etwaige Bedienungs- oder Montageanleitungen sind immer zu beachten und anzuwenden.
Das Bekleben, bemalen oder eine anderweitige Bearbeitung der Mietsache ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gestattet.
Bei Verwendung von Miettechnik außerhalb geschlossener Räume, hat der Mieter für eine überdachte, trockene und saubere Umgebung zu sorgen. Hier sind insbesondere die Angaben und Vorschriften gem. Bedienungsanleitung des Herstellers hinsichtlich des Betriebs bei Wärme und Kälte zu beachten und einzuhalten.

§ 9 Eigentumsverhältnisse

Die Mietgegenstände stehen im Eigentum des Vermieters. Sie dienen nur dem vorgesehenen Zweck, eine anderweitige Verwendung ist untersagt. Bei Verkauf erfolgt die Lieferung unter Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.

§ 10 Rechte Dritter

Der Mieter hat das Mobiliar von allen Belastungen, Inanspruchnahme und Pfandrechten Dritter freizuhalten.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame oder durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorgehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

§ 12 Schlussbestimmungen 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dresden.
Stand 30.10.2013

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